Kleine Stadthalle

Veranstaltungen und Feierlichkeiten von Vereinen, Verbänden und ....

Die Stadt Uetersen stellt die Kleine Stadthalle nur ortsansässigen Vereinen, Organisationen und Verbänden, juristischen Personen, Uetersener Bürgern und Bürgerinnen für gesellschaftliche, kulturelle und sonstige Veranstaltungen, für Versammlungen, Ausstellungen, Kongresse und Messen usw. für private und kommerzielle Zwecke zur Verfügung. Nicht ortsansässigen Vereinen, Organisationen, Verbänden, natürlichen und juristischen Personen kann ausnahmsweise die Nutzung der Stadthalle genehmigt werden. Als privater Zweck werden nur privat oder kommerziell ausgestaltete Familienfeiern und Jubiläen im folgenden Rahmen anerkannt: Konfirmation, Kommunion, Jugendweihe, Taufe, Geburtstage ab 50., 55. usw. Lebensjahren Jubiläen ab 25, 30 usw. Jahren Hochzeiten und Hochzeitstage ab 25, 30 usw. Jahre In begründeten Ausnahmefällen kann eine darüber hinaus - gehende private Nutzung zugelassen werden. Anträge auf Benutzung der Halle durch ortsansässige Vereine, Organisationen und Verbände sind in jedem Fall vor Anträgen auf private oder kommerzielle Nutzung zu genehmigen.

Kleine Stadthalle
Berliner Straße 1
25436 Uetersen
Tel: 04122 - 714276


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